Die kurze Antwort: Nein
Die lange Antwort:
mit dem Aufkommen der Fahrräder mit Elektromotor hat sich im deutschen Sprachgebrauch der Begriff E-Bike eingebürgert was aber per Definition eigentlich falsch ist. Auch ich benutze meistens den Begriff E-Bike. Auf dieser Webseite allerdings möchte ich es korrekt handhaben und spreche bei unseren Rädern von Pedelecs.
Aus diesem Grunde hier eine Erläuterung der Begriffe:
Pedelec:
Dies ist eigentlich das was im deutschen Sprachgebrauch und auch von mir fälschlicher Weise als E-Bike bezeichnet wird.
Die Motorunterstützung erfolgt nur wenn der Fahrer in die Pedale tritt.
- max 25 km/h mit Motorunterstützung
- max. 250 Watt Dauerleistung
- keine Helmpflicht
- Radwegpflicht
S-Pedelec:
Es gilt dasselbe wie beim Pedelec, allerdings bei einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h und gilt daher als Kleinkraftrad.
- Führerscheinpflicht
- Helmpflicht
- Versicherungs- / Kennzeichenpflicht
- Radwege sind grundsätzlich tabu.
E-Bike:
Wir unterscheiden Geschwindigkeitsabhängig drei verschiedene Typen von E-Bikes. Die Motorunterstützung ist unabhängig davon ob der Fahrer pedaliert, die Geschwindigkeit wird in der Regel mit einem Daumenhebel geregelt. Es gilt daher als Mofa bzw. als Roller.
bis max. 20 km/h:
- ab 15 Jahre erlaubt
- Mofaführerschein
- Versicherungspflicht
- keine Helmpflicht
- Radwege tabu
bis max. 25 km/h:
- ab 15 Jahre erlaubt
- Mofaführerschein
- Versicherungspflicht
- Helmpflicht
- Radwege tabu
oder bis 45 km/h
- ab 16 Jahre
- Rollerführerschein
- Versicherungspflicht
- Helmpflicht
- Radwege tabu